Zölibat der Lehrerinnen

Bis zum Krieg verloren die deutschen Lehrerinnen durch Heirat das Recht, im Dienst zu bleiben, weil man davon ausging, dass eine Frau zwei Aufgaben gleichzeitig nicht ordnungsgemäß erfüllen konnte.

Auf der Versammlung in Hannover 1919 wurde versucht, die Stellung einer verheirateten Lehrerin zu regeln. Obwohl nach wie vor zugegeben war, dass es schwierig sei, beide Berufe zu kombinieren, wurden in dieser Hinsicht Forderungen formuliert, dass Lehrerinnen auch nach der Heirat im Dienst bleiben können, aber so, dass die ganze Verantwortung, beide Berufe zu führen, auf die Lehrerin selbst fällt.

Des Weiteren wurde es gefordert, den Punkt aus dem Gesetz zu streichen, der von einem bedingungslosen Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis nach der Heirat spricht, obwohl der Lehrerinnenverein nicht ausdrücklich die Vereinbarung beider Berufe befürwortete.

An der Verwirklichung dieser Forderungen ist eine Kommission beteiligt, der je eine Delegierte aus jedem Provinzkomitee und eine aus jeder Sektion angehört. Die neuesten Anforderungen des Vereins in dieser Hinsicht sind, dass es Frauen erlaubt wird, nach der Heirat im Dienst zu bleiben und dass ihnen längere Fehlzeiten gewährt werden. Für den Fall, dass eine verheiratete Lehrerin freiwillig aus dem Dienst ausscheidet, wurde es verlangt, dass sie dafür eine materielle Entschädigung erhält. Zu den Aufgaben des Vereins gehört auch die Lösung praktischer Fragen, wie z. B. die Probleme der Lehrerwohnungen und der Stellensuche.